Ich rechne im November auch nicht mit unbeleuchteten Guggenmusiken auf der Strasse. Wer hat eigentlich diesen 11.11.-ist-Karneval-Scheiss aus Deutschland importiert?
Als ich die "Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt." las, musste ich gleich an ein Plakat der Kapo denken, das im Aarauer Amtshaus hängt: Man sieht eine Hand auf dem Handy tippen und vor der Motorhaube ein Mädchen mit schreckgeweiteten Augen...
Habe das Plakat nicht mehr im Internet gefunden, da offenbar in der Nordwestschweiz gerade eine neue Kampagne anläuft: "Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt."
Am Sa. 13. November 2010, ca. 0250 Uhr, fuhr ein Autolenker auf der Autobahn T5 in Richtung Wildegg, benutzte dabei aber die falsche Fahrbahn. Sofort ging bei der Kantonspolizei Aargau eine Meldung über den Geisterfahrer ein.
Zur gleichen Zeit fuhr ein Kantonspolizist, welcher bereits Dienstschluss hatte, von Brugg Richtung Aarau. In Wildegg an der Aarauerstrasse stellte er dann einen beschädigten Honda Prelude, welcher dort zum Stillstand kam, fest. Er konnte den Lenker sofort anhalten.
Wie sich dann heraus stellte war der 23-jährige Schweizer aus dem Bezirk Lenzburg der Verantwortliche für die Geisterfahrt. Der Atemlufttest ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Beim genauen Hinsehen stellten die Polizisten fest, dass unter dem beschädigten Fahrzeug ein Inselschutzpfosten hervorkam. Dieser stammte von einer Kollision, welche der Lenker vorängig in Aarau beim neuen Kreisverkehr zum Staffelegg-Zubringer verursachte.
Der junge Autofahrer wurde zwecks Blutprobe ins Spital geführt. Der Führerausweis wurde ihm sofort durch die Polizei abgenommen.
Ob er mit seinem Auto, bei welchem ein Schaden von ca. 5000 Franken entstand, auf der Fahrt von Aarau nach Wildegg weitere Schäden verursacht hat, wird derzeit durch die Mobile Einsatzpolizei abgeklärt.
Ein Honda lässt sich doch nicht durch so einen blöden Pfosten aufhalten...
Die Zürcher Stadtpolizei hatte bei einem Blitzkasten die Toleranzgrenze falsch berechnet. Nun erhalten über 1500 vermeintliche Verkehrssünder ihr Geld zurück.
"Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt."
Aargau: Unfälle auf Fussgängerstreifen häufen sich
In den vergangenen zehn Tagen wurden im Kanton Aargau fünf Personen auf Fussgängerstreifen angefahren. Der jüngste Unfall dieser Art ereignete sich gestern Abend in Spreitenbach, wobei ein Mann schwer verletzt wurde. Die Kantonspolizei mahnt insbesondere Automobilisten zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Der 56-jährige Fussgänger wollte am Donnerstag, 18. November 2010, kurz vor 18.30 Uhr die Bahnhofstrasse bei der Bushaltestelle «Rotzenbühl» in Spreitenbach überqueren. Als er die Verkehrsinsel in der Mitte der Fahrbahn schon fast erreicht hatte, erfasste ihn praktisch ungebremst ein Auto, das in allgemeiner Richtung Baden fuhr. Der Fussgänger schlug mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe und wurde dann mehrere Meter weit weggeschleudert. Er zog sich Beinfrakturen und Kopfverletzungen zu. Eine Ambulanz brachte ihn ins Kantonsspital Baden. Der 25-jährige Automobilist erklärte gegenüber der Katonspolizei, den Fussgänger ohne bestimmten Grund übersehen zu haben.
Dieser Verkehrsunfall ist das jüngste von fünf ähnlichen Ereignissen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tagen im Kanton Aargau ereignet haben:
- 12. November, 17.30 Uhr: Frick
- 12. November, 7.30 Uhr: Beinwil am See
- 9. November, 18 Uhr: Wohlen
- 9. November, 7 Uhr: Remigen
Alle diese Verkehrsunfälle haben sich innerorts im Berufsverkehr und bei Dunkelheit oder Dämmerung ereignet. Teilweise war die Sicht durch die Witterungsverhältnisse zusätzlich eingeschränkt.
Die Kantonspolizei mahnt die Fahrzeuglenker innerorts zu besonderer Vorsicht. Konkret bedeutet dies, die Aufmerksamkeit vollständig dem Verkehr zuzuwenden. Jegliche Ablenkung, namentlich durch verbotenes Telefonieren oder gar SMS-Schreiben, CD wechseln oder andere Verrichtungen, ist zu vermeiden. Zudem ist die Geschwindigkeit den Strassen- und Sichtverhältnissen anzupassen. Nötigenfalls ist vor Fussgängerstreifen Bremsbereitschaft zu erstellen. Schliesslich ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug bezüglich Beleuchtung und Zustand der Scheiben in einem einwandfreien Zustand ist.
Obwohl sie auf dem Fussgängerstreifen grundsätzlich vortrittsberechtigt sind, sollten auch Fussgänger den schwierigen Sichtverhältnissen im Winter Rechnung tragen. So dürfen sie den Fussgängerstreifen nicht überraschend betreten. Die Kantonspolizei empfiehlt, den Augenkontakt mit dem Automobilisten zu suchen und den Streifen erst zu betreten, wenn klar ist, dass der Automobilist den Fussgänger erkannt hat. Auch rät die Kantonspolizei, sich mit reflektierenden Streifen auszurüsten.
Kann mir vorstellen, dass viele Fussgänger selbst schuld sind. Seit das Gesetzt verabschiedet wurde, dass Fussgänger Vortritt haben, häuften sich die Unfälle rapid. Seit dem betreten sie den Fussgängerstreifen, ohne überhaupt zu schauen