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[quote]Aargau: Unfälle auf Fussgängerstreifen häufen sich

I[I]n den vergangenen zehn Tagen wurden im Kanton Aargau fünf Personen auf Fussgängerstreifen angefahren. Der jüngste Unfall dieser Art ereignete sich gestern Abend in Spreitenbach, wobei ein Mann schwer verletzt wurde. Die Kantonspolizei mahnt insbesondere Automobilisten zu erhöhter Aufmerksamkeit.[/I]

Der 56-jährige Fussgänger wollte am Donnerstag, 18. November 2010, kurz vor 18.30 Uhr die Bahnhofstrasse bei der Bushaltestelle «Rotzenbühl» in Spreitenbach überqueren. Als er die Verkehrsinsel in der Mitte der Fahrbahn schon fast erreicht hatte, erfasste ihn praktisch ungebremst ein Auto, das in allgemeiner Richtung Baden fuhr. Der Fussgänger schlug mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe und wurde dann mehrere Meter weit weggeschleudert. Er zog sich Beinfrakturen und Kopfverletzungen zu. Eine Ambulanz brachte ihn ins Kantonsspital Baden. Der 25-jährige Automobilist erklärte gegenüber der Katonspolizei, den Fussgänger ohne bestimmten Grund übersehen zu haben.

Dieser Verkehrsunfall ist das jüngste von fünf ähnlichen Ereignissen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tagen im Kanton Aargau ereignet haben:

- 12. November, 17.30 Uhr: Frick

- 12. November, 7.30 Uhr: Beinwil am See

- 9. November, 18 Uhr: Wohlen

- 9. November, 7 Uhr: Remigen

Alle diese Verkehrsunfälle haben sich innerorts im Berufsverkehr und bei Dunkelheit oder Dämmerung ereignet. Teilweise war die Sicht durch die Witterungsverhältnisse zusätzlich eingeschränkt.

[B]Die Kantonspolizei mahnt die Fahrzeuglenker innerorts zu besonderer Vorsicht. Konkret bedeutet dies, die Aufmerksamkeit vollständig dem Verkehr zuzuwenden. Jegliche Ablenkung, namentlich durch verbotenes Telefonieren oder gar SMS-Schreiben, CD wechseln oder andere Verrichtungen, ist zu vermeiden. Zudem ist die Geschwindigkeit den Strassen- und Sichtverhältnissen anzupassen. Nötigenfalls ist vor Fussgängerstreifen Bremsbereitschaft zu erstellen. Schliesslich ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug bezüglich Beleuchtung und Zustand der Scheiben in einem einwandfreien Zustand ist.

Obwohl sie auf dem Fussgängerstreifen grundsätzlich vortrittsberechtigt sind, sollten auch Fussgänger den schwierigen Sichtverhältnissen im Winter Rechnung tragen. So dürfen sie den Fussgängerstreifen nicht überraschend betreten. Die Kantonspolizei empfiehlt, den Augenkontakt mit dem Automobilisten zu suchen und den Streifen erst zu betreten, wenn klar ist, dass der Automobilist den Fussgänger erkannt hat. Auch rät die Kantonspolizei, sich mit reflektierenden Streifen auszurüsten.[/B]

[I]Kapo AG, 19.11.2010[/I][/quote]



Gepostet am 24.11.2010 um 20:58 von:
Benutzer: Tomcat
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