S2k Passion
» Verkehrsregeln «
[quote]Art. 29 VRV Warnsignale
1 Der Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass akustische Warnsignale oder Lichtsignale möglichst nicht notwendig sind. Er darf solche Signale nur geben, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert [...]
2 Der Fahrzeugführer hat akustische Warnsignale zu geben, wenn Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten und vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts.
3 Nach Eintritt der Dunkelheit dürfen nur Lichtsignale gegeben werden. Akustische Warnsignale sind nur in Notfällen zulässig.[/quote]
Hupen "vor unübersichtlichen, engen Kurven"? Haben wir das gelernt??
Gepostet am 14.08.2010 um 12:57 von:
Benutzer: Tomcat
Der Orginal-Beitrag :
http://www.s2k-passion.ch/wbb2/thread.php?postid=9940#post9940