S2k Passion
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[quote][i]Original von S2k[/i]
[quote][i]Original von Tomcat[/i]
Fahrräder und [B]Invalidenfahrstühle[/B] gelten nicht als fahrzeugähnliche Geräte." (Art. 1 Abs. 10 VRV)[/quote]
Invalidenfahrstühle würde ich noch vor Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette den Vortritt gewähren[/quote]
Invalidenfahrstühle (Rollstühle mit Antrieb) sind - wie Velos - nicht fahrzeugähnlich, sondern die sind Fahrzeuge.
Gepostet am 27.06.2010 um 20:20 von:
Benutzer: Tomcat
Der Orginal-Beitrag :
http://www.s2k-passion.ch/wbb2/thread.php?postid=9403#post9403