S2k Passion

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[quote][i]Original von Tomcat[/i]
Fahrräder und [B]Invalidenfahrstühle[/B] gelten nicht als fahrzeugähnliche Geräte." (Art. 1 Abs. 10 VRV)[/quote]

[OT]Invalidenfahrstühle würde ich noch vor Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette den Vortritt gewähren[/OT]



Gepostet am 21.06.2010 um 07:02 von:
Benutzer: S2k
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http://www.s2k-passion.ch/wbb2/thread.php?postid=9275#post9275