S2k Passion

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[quote]Bei Verzweigungen mit Verkehrsregelung haben abbiegende Fahrzeugführer den
Fussgängern oder Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten für das Überqueren der
Querstrasse den Vortritt zu lassen. Dies gilt bei Lichtsignalen nicht, wenn die Fahrt
durch einen grünen Pfeil freigegeben wird und kein gelbes Warnlicht blinkt. (Art. 6 Abs. 2 VRV)[/quote]

Heisst also für Abbieger: [list]
[*] grüne "Fläche" = Fussgänger auf Querstrasse haben Vortritt
[*] grüner Pfeil + gelbes Blinklicht = Fussgänger auf Querstrasse haben Vortritt
[*] nur grüner Pfeil = freie Fahrt
[/list]



Übrigens:
"Fahrzeugähnliche Geräte sind mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, welche ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers angetrieben werden wie Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder Kinderräder. Fahrräder und Invalidenfahrstühle gelten nicht als fahrzeugähnliche Geräte." (Art. 1 Abs. 10 VRV)



Gepostet am 21.06.2010 um 01:16 von:
Benutzer: Tomcat
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