S2k Passion

» WLAN - BGH Urteil (D) «

Siehe auch: [URL]http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video703654.html[/URL]


Soweit mir bekannt ist, gibt es in der Schweiz noch kein Bundesgerichtsurteil dazu.

[quote]wer sein wlan nicht schützt kann 1. abgemahnt werden und 2. bei vorsätzlicher Beihilfe können dann noch Schadenersatzzahlungen geleistet werden[/quote]

Das Institut der Abmahnung (eine Art private Busse) gibt es in der Schweiz gar nicht und der zweite Punkt bräuchte dann schon vorsätzliches Handeln.

Jedenfalls sollte man sich bewusst sein, dass man Probleme bekommen kann, wenn jemand über sein ungeschütztes Netz illegale Sachen macht. Unabhängig davon, ob man schliesslich haften muss wäre es schon unangenehm genug, wenn plötzlich die Polizei vor der Tür steht und Fragen dazu hat! Ein Passwort ist also sehr sinnvoll.



Gepostet am 13.05.2010 um 11:34 von:
Benutzer: Tomcat
Der Orginal-Beitrag :
http://www.s2k-passion.ch/wbb2/thread.php?postid=8068#post8068