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Noch am Tag der Fahrprüfung!  aetsch  

[QUOTE][B]Kölliken/A1: Auto nach gegenseitigen Schikanen beschlagnahmt[/B]

[I]Am Montagabend schikanierten sich eine Autofahrerin und ein Autofahrer auf der A1 gegenseitig mit riskanten Fahrmanövern. Die Kantonspolizei stoppte und verzeigte beide. Beide mussten den Führerausweis abgeben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte eines der Autos.[/I]

Einer zivilen, mit Video ausgerüsteten Patrouille der Kantonspolizei Aargau fielen der Dacia und der Ford Ka am Montag, 8. April 2013, kurz nach 20 Uhr auf der A1 bei Kölliken auf. Auf dem Überholstreifen in Richtung Bern fahrend schloss die Frau im Dacia sehr nahe auf den Ford auf. Der Ford-Lenker gab den Fahrstreifen sofort frei, wechselte aber hinter dem Dacia sogleich wieder auf den Überholstreifen. Bei einer Geschwindigkeit von rund 120 km/h folgte er dem Dacia über eine längere Distanz hinweg mit wenigen Metern Abstand. Dabei bedrängte er die Lenkerin des Dacia fortwährend mit der Lichthupe. Die Polizisten beobachteten dann, wie der Ford-Lenker plötzlich brüsk nach rechts auf den Normalstreifen schwenkte und die Dacia-Lenkerin rechts überholte. Nachdem er dieses Manöver bereits mit geringstem Abstand vollzogen hatte, trat er direkt vor dem Dacia auf die Bremse.

Um eine Auffahrkollision zu vermeiden, musste die Dacia-Lenkerin brüsk nach rechts ausweichen. Sie liess sich dann dazu verleiten, den Ford ihrerseits rechts zu überholen - dies ebenfalls mit minimalem Abstand.

Ihre rücksichtslosen Fahrmanöver unterstrichen beide Beteiligten mit abschätzigen Handzeichen.

Die Polizisten konnten beide Autos stoppen. Bei der Lenkerin des Dacia handelte es sich um eine 36-jährige Schweizerin, beim Lenker des Ford Ka um einen 20-jährigen Mazedonier. Beide sind im Kanton Zürich wohnhaft.

Die Kantonspolizei nahm beiden Beteiligten den Führerausweis auf der Stelle ab. [B]Beim 20-Jährigen zeigte sich, dass er am gleichen Tag die Führerprüfung abgelegt hatte[/B].

Da beide Beteiligten durch ihre riskante Fahrweise elementare Verkehrsregeln vorsätzlich verletzt und dadurch das hohe Risiko eines Unfalls mit Toten oder Schwerverletzten eingegangen sind, werden beide nach dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) verzeigt. Die umgehend verständigte Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eröffnete eine entsprechende Strafuntersuchung und beschlagnahmte das Auto des 20-Jährigen. - [I]Kapo AG[/I][/QUOTE]



Gepostet am 17.04.2013 um 22:05 von:
Benutzer: Tomcat
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