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Nanu?  zweifel  

[QUOTE]Art. 48 VRV - Besondere Fälle

[SIZE=9]1bis[/SIZE] Ski und Schlitten dürfen als Verkehrsmittel benützt werden, wo dies ortsüblich ist.

[SIZE=9]2[/SIZE] Gegenstände mit Spitzen, Kanten, Schneiden u. dgl. sind vorsichtig zu tragen und nötigenfalls mit Schutzhüllen zu versehen. Um den Verkehr auf dem Trottoir nicht zu behindern, dürfen Fussgänger die Fahrbahn benützen, wenn sie sperrige Gegenstände tragen.[/QUOTE]



Gepostet am 20.11.2011 um 19:38 von:
Benutzer: Tomcat
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