S2k Passion

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Mal noch was zu Velostreifen/wegen:

[quote]Art. 40 VRV - Radwege und Radstreifen

3 Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie begrenzten Radstreifen fahren, sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern.

4 Ausserhalb von Verzweigungen, z.B. bei Einfahrten zu Liegenschaften, müssen Führer anderer Fahrzeuge beim Überqueren von Radwegen oder Radstreifen den Radfahrern den Vortritt lassen.[/quote]


Neuerdings gibt es ja häufig die Strassen ohne Mittelmarkierung, bei welchen man nötigenfalls die Velostreifen mitbenutzt...



Gepostet am 22.05.2011 um 12:25 von:
Benutzer: Tomcat
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