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[quote]Art. 21 VRV - Zustand des Führers

Wer wegen Übermüdung, Einwirkung von [B]Alkohol[/B], Arznei- oder Betäubungsmitteln oder aus einem anderen Grund nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen.[/quote]



Gepostet am 01.04.2011 um 23:45 von:
Benutzer: Tomcat
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