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Mal was zum heiss diskutierten Rechtsüberholen. Die Grundregel findet sich im Strassenverkehrsgesetz:

[quote]Art. 35 SVG - Kreuzen, Überholen

1 Es ist rechts zu kreuzen,[B] links zu überholen[/B]. [/quote]

Ausnahmen werden in der Verkehrsregelnverordnung genannt:

[quote]Art. 8 VRV - Fahrstreifen, Kolonnenverkehr

3 Beim Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechtsvorbeifahren an andern Fahrzeugen gestattet, sofern diese nicht halten, um Fussgängern oder Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten den Vortritt zu lassen. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch untersagt. [/quote]

und:
[quote]Art. 36 VRV - Sonderregeln für Autobahnen und Autostrassen

5 Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren:
a. beim Fahren in parallelen Kolonnen; [/quote]


Preisfrage: Wann ist es Überholen, wann rechts vorbeifahren?

Das Bundesgericht hat kürzlich bezüglich Autobahn festgehalten:
[quote]Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin liegt ein Überholen bereits vor, wenn ein schnelleres Fahrzeug ein in gleicher Richtung langsamer vorausfahrendes einholt, an ihm vorbeifährt und vor ihm die Fahrt fortsetzt, wobei weder das Ausschwenken noch das Wiedereinbiegen eine notwendige Voraussetzung des Überholens bildet (Urteil 6B_959 vom 23. Februar 2010 E. 3.1.2 mit Hinweis auf BGE 126 IV 192 E. 2a)[/quote]


Also:
- rechts überholen ist verboten
- rechts vorbeifahren ist zulässig in parallelen Kolonnen
- selbst in parallelen Kolonnen gilt durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen rechts vorbeifahren als Überholen und ist somit verboten


Bleibt noch die Frage, wann man es denn eigentlich mit parallelen Kolonnen zu tun hat. Dafür muss man sich klar machen, warum das Rechtsüberholen verboten und das Vorbeifahren nur sehr eingeschränkt zulässig ist. Fährt man auf der linken Spur der Autobahn, so darf man sich normalerweise darauf verlassen, dass man jederzeit nach rechts zurückkehren kann, dass da also nicht plötzlich von hinten einer vorbeikommt. Deshalb entsteht eine gefährliche Situation, wenn unerwartet rechts Fahrzeuge aufschliessen und das wollte der Gesetzgeber verhindern. Folglich erscheint logisch, dass die Ausnahme "parallele Kolonnen" nur dann gilt, wenn aufgrund der Verkehrsdichte den Fahrern auf der linken Spur sowieso klar ist, dass sich rechts dauernd Fahrzeuge (wegen unterschiedlicher Geschwindigkeit der beiden Kolonnen) vor und zurück bewegen.



Gepostet am 04.02.2011 um 22:54 von:
Benutzer: Tomcat
Der Orginal-Beitrag :
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