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[attach]1430[/attach]
[quote]Art. 33 VRV - Vermeiden von Lärm
Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, namentlich in Wohn- und
Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. [B]Untersagt sind[/B]
vor allem:
a. andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und unnötiges Vorwärmen
und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;
b. hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen;
c. zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;
d. fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;
e. zu schnelles Fahren, namentlich [...] beim Befahren von Kurven und Steigungen;
g. Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dgl.;
h. Störungen durch Radioapparate und andere Tonwiedergabegeräte, die im
Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.[/quote]
b. + e.
Gepostet am 12.09.2010 um 18:57 von:
Benutzer: Tomcat
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