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[attach]1430[/attach]

[quote]Art. 33 VRV - Vermeiden von Lärm

Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, namentlich in Wohn- und
Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. [B]Untersagt sind[/B]
vor allem:

a. andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und unnötiges Vorwärmen
und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;

b. hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen;

c. zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;

d. fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;

e. zu schnelles Fahren, namentlich [...] beim Befahren von Kurven und Steigungen;

g. Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dgl.;

h. Störungen durch Radioapparate und andere Tonwiedergabegeräte, die im
Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.[/quote]

b. + e.  rotes Gesicht  



Gepostet am 12.09.2010 um 18:57 von:
Benutzer: Tomcat
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