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Geschrieben von S2k am 13.05.2010 um 06:29:

  WLAN - BGH Urteil (D)

Weiss jemand wie das bei uns läuft?

Zitat:
Viele nutzen inzwischen wlan und doch sind immer noch viele ungesichert mit ihrem wlan unterwegs.

Dadurch sind andere ganz einfach in der Lage sich in dieses wlan einzuloggen und können dann zu lasten der wlan Betreiber dieses Netzwerk nutzen.

Im konkreten Fall wurde über so ein System Musik zum Download Angeboten und die Musikindustrie hat den wlan Betreiber dann verklagt.

Im nun folgenden BGH Urteil wurde klar gestellt, wer sein wlan nicht schützt kann 1. abgemahnt werden und 2. bei vorsätzlicher Beihilfe können dann noch Schadenersatzzahlungen geleistet werden.

Das wlan muss mit einem persönlichen langen Passwort geschützt werden.

Weitere Infos dazu u.a. hier: "Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt."



Geschrieben von Tomcat am 13.05.2010 um 11:34:

 

Siehe auch: "Dieser Link wird erst nach der Registrierung angezeigt."


Soweit mir bekannt ist, gibt es in der Schweiz noch kein Bundesgerichtsurteil dazu.

Zitat:
wer sein wlan nicht schützt kann 1. abgemahnt werden und 2. bei vorsätzlicher Beihilfe können dann noch Schadenersatzzahlungen geleistet werden


Das Institut der Abmahnung (eine Art private Busse) gibt es in der Schweiz gar nicht und der zweite Punkt bräuchte dann schon vorsätzliches Handeln.

Jedenfalls sollte man sich bewusst sein, dass man Probleme bekommen kann, wenn jemand über sein ungeschütztes Netz illegale Sachen macht. Unabhängig davon, ob man schliesslich haften muss wäre es schon unangenehm genug, wenn plötzlich die Polizei vor der Tür steht und Fragen dazu hat! Ein Passwort ist also sehr sinnvoll.



Geschrieben von S2k am 13.05.2010 um 11:42:

 

Seit ich mit Foren und HP's zu tun habe, bekam ich schon einige Sachen mit, die in D strenger handgehabt wird als bei uns. Allgemein gibz es in D bald über alles einen Bundesbescheid, wo wir noch nicht mal ne Ahnung haben, dass es dies überhaupt gibt. Z.B. darf bei unseren Nachbaren kein Forum laufen ohne ein geregeltest Impressum. Dies brauchen in der Schweiz bis Dato nur z. B. Zeitungsverleger u. ä. Firmen


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